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   BGH, 06.02.1985 - 3 StR 6/85   

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https://dejure.org/1985,13702
BGH, 06.02.1985 - 3 StR 6/85 (https://dejure.org/1985,13702)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1985 - 3 StR 6/85 (https://dejure.org/1985,13702)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1985 - 3 StR 6/85 (https://dejure.org/1985,13702)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Strafaussetzung wegen ausschließlich durchschnittlicher Milderungsgründe

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände

    Auszug aus BGH, 06.02.1985 - 3 StR 6/85
    Dieser Maßstab entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 25. September 1984 - 1 StR 552/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).

    Darüber hinaus geht aus den Urteilsgründen nicht hervor, der Tatrichter sei sich der Möglichkeit bewußt gewesen, daß auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur einfache, durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht und die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84).

  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 359/84

    Vorliegen von besonderen Umständen in der Tat und in der Persönlichkeit des

    Auszug aus BGH, 06.02.1985 - 3 StR 6/85
    Dieser Maßstab entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 25. September 1984 - 1 StR 552/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).

    Darüber hinaus geht aus den Urteilsgründen nicht hervor, der Tatrichter sei sich der Möglichkeit bewußt gewesen, daß auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur einfache, durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht und die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84).

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 206/84

    Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung bei einer Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 06.02.1985 - 3 StR 6/85
    Dieser Maßstab entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 25. September 1984 - 1 StR 552/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).

    Darüber hinaus geht aus den Urteilsgründen nicht hervor, der Tatrichter sei sich der Möglichkeit bewußt gewesen, daß auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur einfache, durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht und die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84).

  • BGH, 25.09.1984 - 1 StR 552/84

    Zu hohe Anforderungen an die Annahme besonderer Umstände bei der Versagung der

    Auszug aus BGH, 06.02.1985 - 3 StR 6/85
    Dieser Maßstab entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 25. September 1984 - 1 StR 552/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 27.11.1984 - 4 StR 694/84

    Bestimmung der Anforderungen an ein Vorliegen besonderer Umstände hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 06.02.1985 - 3 StR 6/85
    Dieser Maßstab entspricht nicht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1984, 360 und 361; BGH, Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 206/84 - und vom 21. September 1984 - 2 StR 359/84; Beschlüsse vom 25. September 1984 - 1 StR 552/84 - und vom 27. November 1984 - 4 StR 694/84).
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem

    Hier verlangt § 56 Abs. 2 StGB eine Gesamtwürdigung (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; vgl. auch BGH NStZ 1984, 360, 361; BGH, wistra 1985, 20; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1985 - 3 StR 6/85).
  • BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86

    Begriff der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Denn den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich der Tatrichter der Möglichkeit bewußt gewesen ist, daß auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur einfache, durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht und die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360; wistra 1985, 20; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1985 - 3 StR 6/85 - und vom 23. Oktober 1985 - 2 StR 514/85).
  • BGH, 29.04.1985 - 3 StR 97/85

    Gründe für eine Strafaussetzung

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügen schon Umstände, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen oder einfachen Milderungsgründen von besonderem Gewicht sind und eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGH wistra 1985, 20; BGH, Beschluß vom 6. Februar 1985 - 3 StR 6/85 mit weiteren Nachweisen).
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